2 agb

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.
  2. Unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind ausschließlich für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen streng vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe des entgangenen Honorars zu ersetzen.
  3. Ist Ihnen eine nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle innerhalb von 7 Tagen nach Zugang unseres Angebotes mitzuteilen. Andernfalls bleibt unser Honoraranspruch bestehen.
  4. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
  5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Bekanntgabe der Vertragsbedingungen mitzuteilen und das Honorar lt. Punkt 7. dieser AGBs an uns zu zahlen.
    Wir haben ebenso Anspruch auf Maklerhonorar, wenn an Stelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ur­sprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Kauf statt Miete, Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch, Ausübung eines Vorrechtes, oder wenn vom vermittelten Partner ein anderes Objekt angeboten wird.
    Unser Honoraranspruch wird nicht dadurch berührt, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
  6. Aufnahme von Vertragsverhandlungen bedeutet in jedem Fall Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
  7. Die Honorarhöhe beträgt, wenn kein anderes Honorar im Angebot genannt ist:
    7.1 bei Verkauf von Grundbesitz:
    6% (zzgl. ges. MwSt.) aus dem Kaufpreis, zu Lasten des Käufers
    7.2 bei Bestellung eines Erbbaurechtes:
    6% (zzgl. ges. MwSt.) aus dem 10-Jahres-Erbbauzins, zu Lasten des Erbbaunehmers
    7.3 bei Anmietung oder Pachtung von Gewerbe-, Büro-, Praxis- oder Ladenräumen jeweils zu Lasten des Mieters oder Pächters:
    3 Monatsnettokaltmieten (zzgl. ges. MwSt.) bei einer Mietvertragslaufzeit unter 10 Jahren, 4 Monatsnettokaltmieten (zzgl. ges. MwSt.) bei einer Mietvertragslaufzeit von 10 Jahren und mehr. Optionszeiten verlängern die Mietvertragslaufzeit, Sonderkündigungsrechte verkürzen sie nicht.
    7.4 bei Anmietung von Wohnraum:
    2 Monatskaltmieten (zzgl. ges. MwSt.) zu Lasten des Mieters
    7.5 bei Bestellung eines Vorkaufrechtes:
    1,5% (zzgl. ges. MwSt.) vom Verkehrswert des Grundbesitzes zu Lasten des Berechtigten
    7.6 Grundlage für die Ermittlung der Monatsnettokaltmiete (Abs. 7.3 und 7.4) ist der durchschnittliche, monatliche Mietzins der vereinbar­ten Festlaufzeit, so dass auch vereinbarte Staffelmieten in die Be­rechnung einfließen, wobei Zuschüsse gleich welcher Art (z.B. miet­freie Zeiten, Bau- und/oder Umzugskostenzuschüsse, etc.) bei der Ermittlung der durchschnittlichen Monatsnettokaltmiete unberücksichtigt bleiben.
    7.7 Eine weitere Anmietung in demselben Objekt durch den Mieter oder Pächter innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss ver­pflichtet diesen zur Zahlung eines Folgehonorars in Höhe der vorgenannten Honorarsätze.
    7.8 Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet diesen zur Zahlung des üblichen Honorars gem. Abs. 7.1 und 7.2.
  8. Das Honorar ist fällig und verdient am Tage des Vertragsabschlusses.
  9. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.

Stand: 1. Oktober 2012